Fahrzeug aus den Niederlanden, 23.11.2o19
Wassertransport, MOREAU AGRI, Kastenwagen OMV 21.11.2019
Halliburton, Poyss, … 21.11.2019
TOPLAK, 12.11.2020
huncargo, Weatherford














Fahrzeug aus den Niederlanden, 23.11.2o19
Wassertransport, MOREAU AGRI, Kastenwagen OMV 21.11.2019
Halliburton, Poyss, … 21.11.2019
TOPLAK, 12.11.2020
huncargo, Weatherford
Link zum Video Am Ende ist Rauch zusehen, …
Bei der Aufschlussbohrung ALIT 1 (Altlichtenwarth Tief 1) der OMV in Hohenau sollen entsprechend einsehbarer Unterlagen, Plan B = Test durch Abfackelung, 1.500.000 Kubikmeter Methan samt Begleitgasen abgefackelt werden.
Die Wasserversorgung der Bohrstelle „ALIT1“ in Hohenau an der March erfolgt laufend aus drei Hydranten im Ort mit Tankwägen, nachdem offenbar die wasserrechtliche erlaubte Bohrung eines Brunnens auf dem Bohrplatz nicht (ausreichend ?) erfolgreich war.
Flüssige Abfälle (Bohrabwässer, mitgefördertes Lagerstättenwasser) werden über Flutsonden in die Tiefe verpresst bzw. wohl auch „deponiert“. Feste Abfälle (bei der Bohrung fällt „Bohrklein“, „ Bohrschmant“ an) müssen ebenfalls deponiert werden. „OMV- eigene Deponien“ oder sonstige.
Wirtschaftsministerium
veröffentlicht nationale Gasstrategie am kommenden Mittwoch – Deutsche
Umwelthilfe präsentiert Eckpunkte für eine nachhaltige Gasstrategie:
Fossiles Erdgas ist Auslaufmodell – Moratorium für neue fossile
Gas-Infrastruktur wie LNG-Terminals
und Nord Stream 2 notwendig – Klimabilanz von Erdgas muss neu bewertet
werden
Berlin, 7.10.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Eckpunkte
für eine nachhaltige Gasstrategie veröffentlicht und erklärt fossiles
Erdgas zum Auslaufmodell. Der Ausstieg muss deutlich vor 2050 vollzogen
werden, um die Klimaziele von Paris erreichen
zu können. Am kommenden Mittwoch, den 9. Oktober, will das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Strategie zur Zukunft
von Gas vorlegen. Die DUH fordert zur Einhaltung der Klimaziele eine
nationale Gasstrategie, die sich an den von ihr vorgelegten
Eckpunkten orientiert.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Erdgas
ist Teil des Problems. Klimaschutz und fossiles Erdgas passen nicht
zusammen. Die nationale Gasstrategie muss deshalb ein Ausstiegsdatum für
fossiles Erdgas festlegen. Einhergehen muss dies mit mehr Effizienz und
einer Reduktion des Energieverbrauchs, der Sektorenkopplung und dem
Einstieg in erneuerbar erzeugtes Gas. Weil auch dafür erneuerbarer Strom
gebraucht wird, muss die Bundesregierung dringend
den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Die Abstandsregeln für
die Windenergie aus dem Klimapaket sind vor diesem Hintergrund einmal
mehr ein Desaster.“
Die DUH fordert das Bundeswirtschaftsministerium auf, das Klima bei der
Formulierung der Gasstrategie in den Mittelpunkt zu stellen. In ihren
Eckpunkten fordert die DUH, die Treibhausgasbilanz von Erdgas zu
überprüfen. Hauptbestandteil von Erdgas ist Methan,
das ein extrem klimaschädliches Treibhausgas ist: Über 20 Jahre
betrachtet ist es gemäß IPCC 84-mal so klimaschädlich wie CO2. Schon
geringe Leckagen von Erdgas haben daher eine große Wirkung auf das
Klima. Während die Leckagen beispielsweise in den USA unabhängig
gemessen und dokumentiert werden, basieren die Daten in Deutschland
alleine auf Angaben der Industrie selber.
Die DUH fordert außerdem, auf die Nutzung von so genanntem „blauen
Wasserstoff“ gänzlich zu verzichten. Als „blauer Wasserstoff“ wird
Wasserstoff bezeichnet, der mittels CO2-Abscheidung und Speicherung
(Carbon Capture and Storage, CCS) aus Erdgas gewonnen wird.
Dies ist ein energieintensiver Prozess und es besteht wie bei allen
CCS-Technologien das hohe Risiko, dass das gespeicherte CO2 zu einem
späteren Zeitpunkt wieder in die Atmosphäre austritt.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Wir
fordern ein sofortiges Moratorium für die Planung und den Bau von neuer
fossiler Gas-Infrastruktur. Die geplanten LNG-Terminals an der
deutschen
Küste dürfen nicht gebaut werden. Sie sind nicht genehmigungsfähig und
dienen dem Import von US-amerikanischem Fracking-Gas, das besonders
umwelt- und klimaschädlich ist. Aber auch der Bau von Nord Stream 2 und
ihrer Anschlusspipeline EUGAL muss gestoppt werden.
Für diese Vorhaben gibt es bisher keinen Nachweis, dass sie nach dem
Erdgas-Ausstieg noch gebraucht werden. Es droht eine Pfadabhängigkeit in
fossile Energie, die wir uns angesichts der Klimakrise nicht mehr
leisten können.“
Neben der Veröffentlichung der Gasstrategie des Wirtschaftsministeriums
am kommenden Mittwoch steht unter der neuen EU-Kommission zudem ein
Legislativpaket für eine Neuordnung des europäischen Gasmarktes an. Hier
muss sich die Bundesregierung ebenfalls für
ein Ausstiegsdatum für fossiles Erdgas sowie für einen Einstieg in
erneuerbare Gase einsetzen.
Link:
Zu den Eckpunkten für eine nachhaltige Gasstrategie:
http://l.duh.de/p191007
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kranner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimachutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de,
www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe,
www.instagram.com/umwelthilfe
Das Landesverfassungsgericht muss darüber entscheiden, ob das Fracking-Verbot per Landesgesetz verboten werden kann. Damit würde Schleswig-Holstein zur ersten Verbotszone Deutschlands.
Das Landesverfassungsgericht in Schleswig befasst sich am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung mit der Frage, ob ein generelles Frackingverbot im Landesrecht verankert werden kann. Die Volksinitiative zum Schutz des Wassers will über Änderungen im Landeswassergesetz ein Frackingverbot in Schleswig-Holstein regeln. Der Landtag hat diesen Teil der Volksinitiative für unzulässig erklärt. Dagegen hat die Initiative geklagt. https://www.abendblatt.de/hamburg/article227253335/Verfassungsgericht-verhandelt-Fragen-zum-Frackingverbot.html
(Bei den nachfolgenden Dokumenten finden sich nur Auszüge zur Erläuterung, mehr Informationen finden Sie unter den Links!)
Amateurvideo von ALIT 1 (Altlichtenwarth Tief 1) der OMV in Hohenau am 29.09.2019 zur Aufsuchung von Erdgas. Verfahren managed pressure drilling (mpd).
Bohrsonde in einer Tiefe von 4.500 m. Bohrtum hat eine Höhe von 55 m. Wassermenge 50.000 m³.
Beispiel für ein Unternehmen, deren Utensilien auf dem Gelände von ALIT 1 zu sehen sind (siehe auch Video und Diashow): https://www.slb.com/companies/m-i-swaco
Diashow – Erdgasförderung ALIT 1 (Altlichtenwarth Tief 1) , Hohenau, kurze Ausflüge zu RAB 14 und RAB 12+13 (Rabensburg)
Gutachten Naturverträglichkeit, 19.12.2018:
OMV Exploration & Production GmbH, Aufschlussbohrung „Altlichtenwarth Tief 1“, Teilflächen der Grundstücke Nr. 2436, 2445, 2448, 2462, 2473, 2476/1, 2476/2, 2385, 2488, 2497, 2500/1, 2500/2, 2510/1, 2510/2, 2513, 2522, KG Hohenau, Vorhaben außerhalb des Ortsbereiches, naturschutzbehördliches Verfahren
Seitens der Behörde wurde um Begutachtung im Sinne des § 7 Abs. 1-4 NÖ NSchG dahingehend ersucht, ob und aus welchen Gründen das Landschaftsbild, der Erholungswert der Landschaft und die ökologische Funktionstüchtigkeit im betroffenen Lebensraum erheblich beeinträchtigt werden könnten und diese Beeinträchtigungen nicht durch Vorschreibung von Vorkehrungen weitgehend ausgeschlossen werden können. Seitens der OMV nicht beantragt wurde eine Prüfung gemäß § 10 (Naturver-träglichkeit). Seitens der Behörde wurde daher auch keine Begutachtung der Naturverträglichkeit beauftragt.
Der Bohrplatz liegt nordwestlich des Ortsbereichs von Hohenau in der Riede „Oberfeld“. Es ist eine unmittelbare Nahelage zum Vogel-Europaschutzgebiet „March-Thaya-Auen“ gegeben. Räumlich gehört der Standort zur Bernhardsthaler Ebene, die für ihr für Österreich beachtliches, gehäuftes Auftreten von seltenen Greifvogelarten bekannt ist.
naturschutzbehördliche Bewilligung, 09.01.2019:
Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf erteilt der OMV Austria Exploration & Production GmbH die naturschutzbehördliche Bewilligung, außerhalb des Ortsbereiches in der Gemeinde Hohenau an der March, auf Teilflächen der Grundstücke Nr. 2436, 2445, 2448, 2462, 2473, 2476/1, 2476/2, 2485, 2488, 2497, 2500/1, 2500/2, 2510/1, 2510/2, 2513, 2522, 2525, KG Hohenau, die für die Abteufung der Aufschlussbohrung „Altlichtenwarth Tief 1“ erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Bescheid über die wasserrechtliche Bewilligung, 26.04.2019:
Als Frist für die Bauvollendung wird der 31. Juli 2019 bestimmt. Die Nichteinhaltung dieser Frist hat bei Wasserbenutzungsanlagen das Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes (§ 27 Abs. 1 lit. f) zur Folge, sofern nicht die Wasserrechtsbehörde gemäß § 121 Abs. 1, letzter Satz, hievon absieht. Das Maß der Wasserbenutzung wird mit 4 l/s bzw. 240 l/min bzw. ca. 345 m3/d bzw. insgesamt eine Menge von 50.000 m3 begrenzt.
Weitere Informationen in Form von diversen pdf-Dateien und Auszügen aus Dokumenten folgen in Kürze!