Abfackelung von Erdgas in Altlichtenwarth/Hohenau

Bei der Aufschlussbohrung ALIT 1 (Altlichtenwarth Tief 1) der OMV in Hohenau sollen entsprechend einsehbarer Unterlagen, Plan B = Test durch Abfackelung, 1.500.000 Kubikmeter Methan samt Begleitgasen abgefackelt werden.

Die Wasserversorgung der Bohrstelle „ALIT1“ in Hohenau an der March erfolgt laufend aus drei Hydranten im Ort mit Tankwägen, nachdem offenbar  die wasserrechtliche erlaubte  Bohrung eines Brunnens auf dem Bohrplatz nicht (ausreichend ?) erfolgreich war.

Flüssige Abfälle (Bohrabwässer, mitgefördertes Lagerstättenwasser) werden über Flutsonden in die Tiefe verpresst bzw. wohl auch „deponiert“. Feste Abfälle (bei der Bohrung fällt „Bohrklein“, „ Bohrschmant“ an) müssen ebenfalls deponiert werden. „OMV- eigene Deponien“ oder sonstige.

Deutsche Umwelthilfe fordert Ausstiegsdatum für fossiles Erdgas deutlich vor 2050

Wirtschaftsministerium veröffentlicht nationale Gasstrategie am kommenden Mittwoch – Deutsche Umwelthilfe präsentiert Eckpunkte für eine nachhaltige Gasstrategie: Fossiles Erdgas ist Auslaufmodell – Moratorium für neue fossile Gas-Infrastruktur wie LNG-Terminals und Nord Stream 2 notwendig – Klimabilanz von Erdgas muss neu bewertet werden

Berlin, 7.10.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Eckpunkte für eine nachhaltige Gasstrategie veröffentlicht und erklärt fossiles Erdgas zum Auslaufmodell. Der Ausstieg muss deutlich vor 2050 vollzogen werden, um die Klimaziele von Paris erreichen zu können. Am kommenden Mittwoch, den 9. Oktober, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Strategie zur Zukunft von Gas vorlegen. Die DUH fordert zur Einhaltung der Klimaziele eine nationale Gasstrategie, die sich an den von ihr vorgelegten Eckpunkten orientiert.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Erdgas ist Teil des Problems. Klimaschutz und fossiles Erdgas passen nicht zusammen. Die nationale Gasstrategie muss deshalb ein Ausstiegsdatum für fossiles Erdgas festlegen. Einhergehen muss dies mit mehr Effizienz und einer Reduktion des Energieverbrauchs, der Sektorenkopplung und dem Einstieg in erneuerbar erzeugtes Gas. Weil auch dafür erneuerbarer Strom gebraucht wird, muss die Bundesregierung dringend den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Die Abstandsregeln für die Windenergie aus dem Klimapaket sind vor diesem Hintergrund einmal mehr ein Desaster.“

Die DUH fordert das Bundeswirtschaftsministerium auf, das Klima bei der Formulierung der Gasstrategie in den Mittelpunkt zu stellen. In ihren Eckpunkten fordert die DUH, die Treibhausgasbilanz von Erdgas zu überprüfen. Hauptbestandteil von Erdgas ist Methan, das ein extrem klimaschädliches Treibhausgas ist: Über 20 Jahre betrachtet ist es gemäß IPCC 84-mal so klimaschädlich wie CO2. Schon geringe Leckagen von Erdgas haben daher eine große Wirkung auf das Klima. Während die Leckagen beispielsweise in den USA unabhängig gemessen und dokumentiert werden, basieren die Daten in Deutschland alleine auf Angaben der Industrie selber.

Die DUH fordert außerdem, auf die Nutzung von so genanntem „blauen Wasserstoff“ gänzlich zu verzichten. Als „blauer Wasserstoff“ wird Wasserstoff bezeichnet, der mittels CO2-Abscheidung und Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) aus Erdgas gewonnen wird. Dies ist ein energieintensiver Prozess und es besteht wie bei allen CCS-Technologien das hohe Risiko, dass das gespeicherte CO2 zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Atmosphäre austritt.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Wir fordern ein sofortiges Moratorium für die Planung und den Bau von neuer fossiler Gas-Infrastruktur. Die geplanten LNG-Terminals an der deutschen Küste dürfen nicht gebaut werden. Sie sind nicht genehmigungsfähig und dienen dem Import von US-amerikanischem Fracking-Gas, das besonders umwelt- und klimaschädlich ist. Aber auch der Bau von Nord Stream 2 und ihrer Anschlusspipeline EUGAL muss gestoppt werden. Für diese Vorhaben gibt es bisher keinen Nachweis, dass sie nach dem Erdgas-Ausstieg noch gebraucht werden. Es droht eine Pfadabhängigkeit in fossile Energie, die wir uns angesichts der Klimakrise nicht mehr leisten können.“

Neben der Veröffentlichung der Gasstrategie des Wirtschaftsministeriums am kommenden Mittwoch steht unter der neuen EU-Kommission zudem ein Legislativpaket für eine Neuordnung des europäischen Gasmarktes an. Hier muss sich die Bundesregierung ebenfalls für ein Ausstiegsdatum für fossiles Erdgas sowie für einen Einstieg in erneuerbare Gase einsetzen.

Link:

Zu den Eckpunkten für eine nachhaltige Gasstrategie: http://l.duh.de/p191007

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kranner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimachutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Frackingverbot in Schleswig-Holstein?

Das Landesverfassungsgericht in Schleswig befasst sich am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung mit der Frage, ob ein generelles Frackingverbot im Landesrecht verankert werden kann. Die Volksinitiative zum Schutz des Wassers will über Änderungen im Landeswassergesetz ein Frackingverbot in Schleswig-Holstein regeln. Der Landtag hat diesen Teil der Volksinitiative für unzulässig erklärt. Dagegen hat die Initiative geklagt. https://www.abendblatt.de/hamburg/article227253335/Verfassungsgericht-verhandelt-Fragen-zum-Frackingverbot.html

Altlichtenwarth – Hohenau, Erschließung von Erdgas mit dem Verfahren mpd

(Bei den nachfolgenden Dokumenten finden sich nur Auszüge zur Erläuterung, mehr Informationen finden Sie unter den Links!)

Video vom 29.09.2019

Amateurvideo von ALIT 1 (Altlichtenwarth Tief 1) der OMV in Hohenau am 29.09.2019 zur Aufsuchung von Erdgas. Verfahren managed pressure drilling (mpd).

Bohrsonde in einer Tiefe von 4.500 m. Bohrtum hat eine Höhe von 55 m. Wassermenge 50.000 m³.

Beispiel für ein Unternehmen, deren Utensilien auf dem Gelände von ALIT 1 zu sehen sind (siehe auch Video und Diashow): https://www.slb.com/companies/m-i-swaco

Diashow ALIT 1

Diashow – Erdgasförderung ALIT 1 (Altlichtenwarth Tief 1) , Hohenau, kurze Ausflüge zu RAB 14 und RAB 12+13 (Rabensburg)

Gutachten Naturverträglichkeit, 19.12.2018:

OMV Exploration & Production GmbH, Aufschlussbohrung „Altlichtenwarth Tief 1“, Teilflächen der Grundstücke Nr. 2436, 2445, 2448, 2462, 2473, 2476/1, 2476/2, 2385, 2488, 2497, 2500/1, 2500/2, 2510/1, 2510/2, 2513, 2522, KG Hohenau, Vorhaben außerhalb des Ortsbereiches, naturschutzbehördliches Verfahren

Seitens der Behörde wurde um Begutachtung im Sinne des § 7 Abs. 1-4 NÖ NSchG dahingehend ersucht, ob und aus welchen Gründen das Landschaftsbild, der Erholungswert der Landschaft und die ökologische Funktionstüchtigkeit im betroffenen Lebensraum erheblich beeinträchtigt werden könnten und diese Beeinträchtigungen nicht durch Vorschreibung von Vorkehrungen weitgehend ausgeschlossen werden können. Seitens der OMV nicht beantragt wurde eine Prüfung gemäß § 10 (Naturver-träglichkeit). Seitens der Behörde wurde daher auch keine Begutachtung der Naturverträglichkeit beauftragt.

Der Bohrplatz liegt nordwestlich des Ortsbereichs von Hohenau in der Riede „Oberfeld“. Es ist eine unmittelbare Nahelage zum Vogel-Europaschutzgebiet „March-Thaya-Auen“ gegeben. Räumlich gehört der Standort zur Bernhardsthaler Ebene, die für ihr für Österreich beachtliches, gehäuftes Auftreten von seltenen Greifvogelarten bekannt ist.

naturschutzbehördliche Bewilligung, 09.01.2019:

Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf erteilt der OMV Austria Exploration & Production GmbH die naturschutzbehördliche Bewilligung, außerhalb des Ortsbereiches in der Gemeinde Hohenau an der March, auf Teilflächen der Grundstücke Nr. 2436, 2445, 2448, 2462, 2473, 2476/1, 2476/2, 2485, 2488, 2497, 2500/1, 2500/2, 2510/1, 2510/2, 2513, 2522, 2525, KG Hohenau, die für die Abteufung der Aufschlussbohrung „Altlichtenwarth Tief 1“ erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

Neuerrichtung eines Nutwasserbrunnens – Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb eines 26 m tiefen Bohrbrunnens auf Grundstück Nr. 2473 KG Hohenau im Zuge der Herstellung der Tiefbohrung „Altlichtenwarth T 1“, 08.03.2019

Bescheid über die wasserrechtliche Bewilligung, 26.04.2019:

Als Frist für die Bauvollendung wird der 31. Juli 2019 bestimmt. Die Nichteinhaltung dieser Frist hat bei Wasserbenutzungsanlagen das Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes (§ 27 Abs. 1 lit. f) zur Folge, sofern nicht die Wasserrechtsbehörde gemäß § 121 Abs. 1, letzter Satz, hievon absieht. Das Maß der Wasserbenutzung wird mit 4 l/s bzw. 240 l/min bzw. ca. 345 m3/d bzw. insgesamt eine Menge von 50.000 m3 begrenzt.

 

Weitere Informationen in Form von diversen pdf-Dateien und Auszügen aus Dokumenten folgen in Kürze!